Mittwoch, 21. Juli 2010

Zauberkunst darf nur mit 7% besteuert werden

Quelle: www.künstlersozialkasse-darmstadt.de

Aus kulturpolitischen Gründen werden Theatervorstellungen nach deutschem Umsatzsteuerrecht statt mit 19% mit 7% besteuert. Ob das Theaterstück von mehreren Personen oder einem Einzelnen aufgeführt wird, spielt keine Rolle.

Der ermäßigten Besteuerung unterliegen auch Darbietungen, die mit einer Theatervorstellung vergleichbar sind. Fraglich ist, ob die Auftritte von Zauberkünstlern dazu gehören.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main lehnt es ab, die Leistungen von Zauberern und Artisten mit denen von Schauspielern gleichzusetzen (Verfügung vom 17.9.2008, S 7238 A - 6 - St 112). Das Hessische Finanzgericht ist allerdings anderer Meinung und gab der Klage einer Zauberin, die sich gegen die Besteuerung ihrer Leistungen mit 19% wehrte, daher statt. Weiter lesen

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